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Sie befinden sich hier: Mr-Ibiza.de Homepage > Ebay-Shop eröffnen - So machen Sie Ihren Shop abmahnungssicher. Turbo-Lister Alternativen. Presse-News Pressemitteilungen.

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Ebay-Shop abmahnungssicher machen

Ebay-Shop Tipps

Wenn Sie einen Ebay Shop eröffnen wollen

Web-Shop Vergleich (Ebay privat oder gewerblich / Shop mieten / kostenloser Shop)


Seit seiner Gründung in den USA im Jahr 1995 hat Ebay bis heute 113 Millionen Mitglieder in 31 Ländern. Für viele Tausend Menschen ist Ebay zur Existenzgrundlage geworden. Richten Sie sich einen Ebay Shop ein. Dadurch erreichen Sie ein Millionenpublikum in aller Welt. Bereits die Basisversion von 10,00 EUR im Monat reicht völlig aus.
Ebay hat viele hilfreiche zum Teil kostenlose Zusatztools, z.B. den Turbo-Lister (siehe auch Turbo-Lister Alternativen), mit dem Sie alle Artikel vorab auf der Festplatte einstellen können. Bereiche wie "Angaben zu Zahlung, Versand und Rücknahme" und "Angaben des Verkäufers zur Rücknahme" und "Zahlungshinweise des Verkäufers", können gebündelt für alle Angebote bearbeitet werden. Nachdem Sie alle Einstellungen im Turbolister nach Ihren Vorstellungen gemacht haben, übertragen Sie die Angebote per Knopfdruck zu Ebay.

Klicken Sie bei Ebay links unten auf "Ebay Shop"
Hier geht's zur Ebay-Shop-Anmeldung (hier klicken)...


Vorsicht:
Es tummeln sich inzwischen Tausende von Rechtsanwälten und Abmahnvereine im Internet. Sie alle sind angeblich im Interesse des Verbraucherschutzes unterwegs und mahnen jeden gnadenlos ab, der ihrer Meinung nach Verbraucher in die Irre führt. Verbraucherschutz ist wichtig, aber nicht, wenn es in Abzocke mündet.

Deshalb klären Sie vorab genau, in welcher Rechtsform Sie bei Ebay auftreten wollen: als privater oder als gewerblicher Verkäufer. Und beachten Sie die Dauer des Widerrufs- und Rückgaberechts von z.Zt. 1 Monat. Wenn Sie unsicher sind empfehle ich Ihnen einen Blick auf Legalershop.de. Eine Abmahnung durch einen unkorrekten Ebayauftritt (oder Online-Shop), kann empfindlich teuer werden: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer von Ebay


Abmahnfalle: Keine AGB bei eBay
Es gibt keine direkte gesetzliche Verpflichtung, in gewerblichen Angeboten AGB zu haben. Gewerbliche Händler müssen aber in ihren Angeboten einige Angaben machen, die immer wiederkehren und die daher AGB im Sinne des Gesetzes sind. Unter anderem brauchen Sie als gewerblicher Anbieter folgende Informationen beziehungsweise Regelungen: Weiter...

Surf-Links
internetrecht-rostock.de Neue Verpackungsverordnung ab dem 1. Januar 2009
Warum Ebay eigentlich Ebay heißt und die Bedeutung weiterer Firmennamen
Ebay History
Ebay Gründer Pierre Omidyar Biographie


Tipps beim Eröffnen und Verwalten eines Ebay- und Online-Shops
Als gewerblicher Online-Shop Besitzer, müssen Sie auf viele rechtliche Fallstricke achten.

Welche Angaben muss das Impressum beinhalten?
Das Impressum muss folgende Pflichtangaben beinhalten: Impressumspflicht

Rechnungen mit oder ohne ausgewiesener Mehrwertsteuer?
Geben Sie an, das Sie eine Rechung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erstellen, es sei denn, Sie gelten als Kleinunternehmer (§ 19 UStG). Dann schreiben Sie ins Impressum: "In der Rechnung erfolgt keine separate Ausweisung der Mehrwertsteuer gemäß §19 des Umsatzsteuergesetzes" und führen dementsprechend auch keine MwSt in der Rechnung auf.

Widerrufsbelehrung
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie eine korrekte Formulierung der Widerrufsbelehrung haben. Hier empfehle ich www.legalershop.de oder luebeckonline.com in dem alle wichtigen Punkte mit entsprechenden Formulierungen aufgeführt sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Eigentlich gibt es keine direkte gesetzliche Verpflichtung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu haben. Sie müssen aber in Ihren Angeboten einige Angaben machen, die Sie letztlich sinnvoll nur in AGB machen können. Somit kommen Sie als gewerblicher Verkaufer nicht ohne AGB aus. Siehe auch AGB für Internet-Auktionen (eBay).

Hinweise zur Verpackung
Am 1. Januar 2009 trat die novellierte Verpackungsverordnung vollständig in Kraft. Alle gewerblichen Online-Verkäufer – auch die von Kleinstmengen – mussten bislang schon dafür sorgen, dass Verpackungen wie Umkartons und Luftpolsterfolien nach Gebrauch wieder zurückgenommen und entsorgt werden. Nach der 5. Novelle der Verordnung müssen sie sich seit dem 1. Januar 2009 nunmehr einem sog. Befreiungssystem anschließen, wie es die Landbell AG anbietet. Wer seinen gesetzlichen Beteiligungspflichten nicht nachkommt, dem drohen Abmahnungen und Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Siehe auch ebay.de/Landbell.

Loggen Sie sich bei Ebay ein
und tragen Sie Ihre Widerrufsbelehrung, Ihre AGB und Ihre Hinweise zur Verpackung in folgende Rubrik ein: Mitgleidskonto/Einstellungen/Einstellungen für gewerbliche Verkäufer/Rechtliche Informationen des Anbieters auf der Artikelseite.

Nach Ende der Auktion oder des Sofort-Kaufs:
1. Informieren Sie den Käufer per Mail über seinen getätigten Kauf: Nennen Sie Ihre Bankverbindung (oder PAYPAL) und fügen am Ende der Mail nochmals Ihre vollständige AGB (inkl. Widerrufsbelehrung und Hinweise zur Verpackung) an. Achten Sie auch darauf, dass Sie Ihre vollständige Adresse mit angeben.

2. Erstellen Sie eine Rechnung, am besten mit einem speziellen Rechnungsprogramm. So haben Sie auch gleich eine Unterlage für die Steuererklärung. Vergessen Sie Excel oder Word für diese Aufgabe, die Bearbeitung und Verwaltung Ihrer Kunden mit einem Rechnungsprogramm ist wesentlich komfortabler.

3. Schreiben Sie auf die Rechnungsrückseite nochmals Ihre vollständige AGB (inkl. Widerrufsbelehrung und Hinweise zur Verpackung), die Sie auf der Vorderseite ankündigen.

4. Eine gute Hilfe bei der Verkaufsabwicklung ist der (kostenpflichtige) Verkaufsmanager-Pro, den man in Mein Ebay mieten kann und mit dem sich Arbeitsabläufe wesentlich schneller abwickeln lassen: Bewertungen oder Kundenbenachrichtigungen für mehrere Kunden gleichzeitig abwickeln.

5. Sie können sich auch in Word fertige Kundenanschreiben für immer wiederkehrende Anfragen vorschreiben: Kaufbestätigungen, Portoanfragen, Geldeingangs- und Versandbestätigungen, etc., das spart viel Zeit.



Werbung
Achten Sie darauf, dass Sie die wichtigsten Suchbegriffe unter "Suchbegriffe für Suchmaschinen" in der Shopverwaltung eintragen und werfen Sie mal einen Blick auf die "Marketing-Tools". Und vergessen Sie nicht, Ihren Shop bei den wichtigsten Suchmaschinen anzumelden (siehe auch Suchmaschinen Eintragung).

Wenn Sie "ein paar Euros" im Monat locker machen können, dann machen Sie Werbung für Ihre Artikel bei Google und bei Yahoo. Das ist eine sehr gute Möglichkeit per sofort Interessenten auf Ihren Shop aufmerksam zu machen. So wird's gemacht...

2. Stellen Sie neben Ebay auch ein paar Artikel KOSTENLOS bei dem Auktionsplattform www.Hood.de ein. Sie haben dort die Möglichkeit mit der Funktion "Bei erfolglosem Verlauf automatisch neu einstellen" jeden Artikel automatisch weiter laufen zu lassen.

Tipps zur Artikeleinstellung
Wenn Sie vorhaben, Ihren Shop mit einer Vielzahl von Artikeln aufzurüsten, würde ich Ihnen den kostenlosen Turbolister von Ebay empfehlen (Turbo-Lister Alternativen). Damit können Sie alle Artikel am heimischen PC bearbeiten und dann alles in einem Schritt zu Ebay hochladen und natürlich auch umgekehrt wieder runterladen. Außerdem lassen sich viele Arbeitsschritte global für alle Artikel gleichzeitig erledigen. Das spart sehr viel Zeit.

Wenn Sie HTML beherrschen, können Sie mit Ihrem heimischen HTML-Editor ganz individuelle Artikelbeschreibungen kreieren. Damit setzen Sie sich optisch garantiert von Ihren Mitbewerbern ab. Dabei bedenken sollten Sie allerdings, das nur "reines" html erlaubt ist (kein JavaScript, CSS, php und ähnliches) und das keine Links gesetzt werden dürfen, die außerhalb Ebays liegen. Auch keine inaktivern Links (siehe Ebay-Grundsätze) Ausnahme: Immobilien-Anzeigen, wenn es sich um reine Immobilien-Websites handelt.

Grundsätzlich würde ich Ihnen empfehlen, in der Artikelbeschreibung alles wegzulassen, was NICHT direkt zur Artikelbeschreibung gehört (AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung, Hinweise zur Verpackung) und sich rein auf die Beschreibung des Artikels zu beschränken.

Wenn Sie mehrere Artikel der gleichen Art haben, erstellen Sie nur EINE Beschreibung für alle passenden Artikel. So können Sie bei Bedarf die Beschreibung aller Artikel die geändert werden sollen in nur einem Schritt ändern und nicht jeden Artikel einzeln.

Tipp:
Prüfen Sie, wer Ihre Ware eventuell sucht. Unter Ebay Suchanzeigen wird man des Öfteren fündig.

(wird laufend erweitert)

Tell a Friend Tell-A-Friend




Auktionsideen
Das Online-Magazin für Auktionsprofis und die, die es werden wollen

Der Onlinehandel, wie wir ihn jetzt kennen, ist erst am Anfang seiner Entwicklung und wird sich auch in den nächsten Jahren weiterhin stark verändern sowie überproportional zulegen. Dies bestätigte nicht zuletzt die aktuelle Veröffentlichung des Bundesverbandes Digitaler Wirtschaft (BVDW), in welcher die Experten schätzen, dass die derzeitigen Umsätze im Onlinehandel mit Endkunden bei gerade einmal 15 Prozent des gesamten Potentials liegen.

Rund 15 Milliarden Euro E-Commerce-Umsatz wurden in Deutschland im laufenden Jahr 2006 über das Internet erzielt. Im vergangenen Jahr sind 13 Milliarden erreicht worden und für 2007 hofft man auf eine Umsatzsteigerung von 20 Prozent auf 18 Milliarden Euro. Durch zunehmende Service-Angebote, den ständigen Ausbau von Funktionalitäten und die Tatsache, dass immer mehr Händler ihren E-Commerce-Bereich aufstocken und auf den Onlineverdienst setzen, bleibt der Markt zudem im Wachsen. Langfristig bietet der Online-Handel ein Potential von mindestens 100 Milliarden Euro, so der Bundesverband.

Beste Chancen also, um auch in den nächsten Jahren noch erfolgreich in den Markt einzusteigen und am stetigen Wachstum zu profitieren. Natürlich gehören hierzu auch die passenden Geschäftsideen sowie eine Anleitung für den eigenen Start. Wer hierbei noch auf der Suche ist, wird im Magazin von Auktionsideen.de mit Sicherheit fündig. Jeden Monat präsentieren wir unseren Lesern neue Möglichkeiten, im Internet Geld zu verdienen und interviewen Jungunternehmer, welche dies bereits erfolgreich umgesetzt und erreicht haben. Starten auch Sie und greifen Sie nach Ihrem Stück vom 100 Millarden-Euro-Kuchen.

Auktionsideen.de: Jeden Monat erscheint ein sehr ausführlicher Bericht über Themen wie z.B.:

- Geldverdienen mit Google
- Was tun, wenn der Käufer die Ware nicht zahlt
- Weltweit handeln ohne Sprachkenntnisse
- Die beliebtesten Waren aus den USA
- Anleitung zum Direktimport aus Asien


Hier geht's zur Website (hier klicken)...




BayWotch
Beobachten bei eBay

BayWotch ist seit 2002 die führende Software zur Auktionsbeobachtung, Marktpreisanalyse und Artikelverwaltung auf dem weltweiten Onlinemarktplatz eBay. Buchautoren, führende Powerseller und die Fachpresse empfehlen BayWotch aufgrund seiner mächtigen Fähigkeiten.

Hier geht's zur Website (hier klicken)...




Rechts Tipp

Legalershop
So machen Sie Ihren Shop abmahnungssicher

Wenn Sie einen Online-Shop eröffnen wollen, dann empfehle ich jedem Gründer, eine rechtlich einwandfreie Website und/oder Online-Shop zu erstellen, die Mitbewerbern und Abmahnvereinen keine Angriffsfläche bieten können. Das Abmahnen und Verklagen von Internet-Websites bzw. (Ebay)Online-Shops ist (leider) recht lukrativ und immer wieder hört man von sogenannten Abmahnwellen, die in bestimmten Zeitabständen Websitebetreiber gleich zu Tausenden erreichen.

Telekommunikationsgesetz, Rücknahmeverpflichtungen, Impressum, AGBs, Produkthaftungsgesetz, BGB, HGB: Für den Laien ist es kaum möglich, hier den Überblick zu behalten. Wenn Sie noch keine Erfahrungen mit einem Online-Shop haben, sollten Sie sich unbedingt über die gesetzlichen Bestimmungen informieren, die Sie in Ihrem Shop rechtlich korrekt und abmahnungssicher angeben müssen, wie z.B.:
  • Wie lautet die korrekte Formulierung für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
  • Wie lautet die korrekte Formulierung zum Widerrufs- und Rückgaberecht?
  • Wie lautet die korrekte Formulierung zu den Versandbedingungen?
  • Wie lautet die korrekte Formulierung zur Datenschutzerklärung?
  • Wie lautet die korrekte Formulierung beim Newsletter-Versand?
  • Wie lautet die korrekte Formulierung bei der Preisauszeichnung?
  • Wie lautet die korrekte Formulierung meines Impressums?
  • Rücknahmepflicht für jede Verpackung, die sie an ihre Kunden schicken.
  • Was muß ich bei meiner E-Mail Korrespondenz mit dem Kunden beachten?
Das Besondere: Über einen Mustershop können Sie sich "am lebenden Objekt" informieren, wie Sie Ihren Onlineshop rechtsicher gestalten. Ein vollfunktionsfähiger Mustershop und ein Muster-Internetauktionsangebot zeigen Ihnen ganz einfach, was Sie rechtlich zu beachten haben.

Ich kann Ihnen die Website von Legalershop nur empfehlen. Für einen geringen Monatsbeitrag werden Sie sehr ausführlich von der Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer über alle rechtlichen Notwendingkeiten informiert, die Ihr Online Shop enthalten muß, damit er "wasserdicht" gegenüber Abmahnungen ist.

Hier geht's zur Website (hier klicken)...




siehe auch:
Web-Shop Vergleich

Turbo-Lister Alternativen:
Etope (Freeware)
ebay Superseller
Mercurius

Info-Links:
Ebay Forum Widerrufsrecht/Rückgaberecht
Abmahnung was ist das?
FAQ zu Abmahnungen bei eBay
Fragen zur Kleinunternehmerregelung auf der Grundlage des § 19 UStG: Umsatzsteuer, Vorsteuer, Mehrwertsteuer...

alle Auktionen:
auktionssuche.de Suchmaschine für Auktionen

Auktionen mit Tippfehler bei Ebay:
vertippdich.de
tippfehler.de
callidae.biz
vertippt.org
schnappjagd.de
baysearch.de
uranolo.com
tippfehlersuchmaschine.de
fatfingers.com


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